Aufklärung in den Grenzgebieten von GHANA, BURKINA FASO und TOGO
(I)NTACT arbeitet seit 2015 in der Grenzregion von Ghana, Burkina Faso und Togo. In allen drei Ländern ist die Genitalverstümmelung gesetzlich verboten und wird bestraft. Dennoch wird sie im Norden Ghanas noch von einigen ethnischen Gruppen praktiziert. Auch in der Grenzregion Burkina Fasos zu Ghana sind noch viele Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung betroffen. In Togo ist die Genitalverstümmelung so gut wie überwunden, aber in einigen Dörfern entlang der Grenze kam und kommt es zu Rückfällen.
Es sind teils die gleichen ethnischen Gruppen, die auf den verschiedenen Seiten der Grenze leben. Dies erleichtert die grenzüberschreitende Praktik. Eltern oder Beschneiderinnen, die noch an der Tradition festhalten, überqueren die Grenzen, um Mädchen im Nachbarland beschneiden zu lassen. So hoffen sie, einer Strafverfolgung zu entgehen.
Durch die Zusammenarbeit von ghanaischen, burkinischen und togoischen Partnerorganisationen soll dies verhindert und die Praktik in den Projektgebieten überwunden werden. Dabei wird mit allen relevanten Bevölkerungsgruppen zusammengearbeitet: den Beschneiderinnen, traditionellen und religiösen Chefs, Gesundheits- und Lehrpersonal, Schüler:innen und den Familien. Bei der Aufklärung werden Bildtafeln und Filme zum Thema Genitalverstümmelung eingesetzt.
Bisher konnten bereits 130 Beschneiderinnen und 170 traditionelle und religiöse Chefs von der Aufgabe der Tradition überzeugt werden. Insgesamt kann die Tradition in rund 200 Dörfern als überwunden angesehen werden. Ziel der Aufklärungsaktivitäten ist die vollständige Überwindung der Genitalverstümmelung in der Region bis 2030.