Geldauflagen in Gerichtsverfahren
Werden in Gerichts- und Ermittlungsverfahren Geldauflagen oder Bußgelder auferlegt, können Strafrichter:innen wie auch Staats-oder Amtsanwält:innen entscheiden, ob das Geld der öffentlichen Hand zukommt oder aber an gemeinnützige Einrichtungen gehen soll. Die Zuweisungen in Strafverfahren sind für (I)NTACT e.V. eine große Hilfe, mit der schon viele Mädchen vor der weiblichen Genitalverstümmelung gerettet werden konnten.
(I)NTACT e.V. ist bundesweit in den von Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften geführten Listen der empfangsberechtigten Organisationen eingetragen und erfüllt somit die Voraussetzungen für den Erhalt von Geldauflagen, deren Bearbeitung und satzungsgemäße Verwendung.
Unser Konto für Bußgelder und Geldauflagen:
Sparkasse Saarbrücken
IBAN: DE79 5905 0101 0000 7120 34
BIC: SAKSDE 55 XXX
